Zusammenfassung - Vergleich der EU-Richtlinien mit dem neuen BöB und der neuen VöB hinsichtlich der Vorgaben und des Spielraums bezüglich nachhaltiger öffentlicher Beschaffung
Das revidierte Schweizer Beschaffungsrecht und die EU-Vergaberichtlinien 2014/24/EU bzw. 2014/25/EU weisen in Bezug auf die nachhaltige öffentliche Beschaffung viele Gemeinsamkeiten auf. Im Auftrag des BAFU zeigen Matthias Hauser und Réka Piskóty auf, ob und wie das wesentlich ausführlichere EU-Vergaberecht und die damit einhergehende Rechtsprechung eine Hilfestellung für die Auslegung und Anwendung des schweizerischen Vergaberechts bieten können. Dieser Link führt zur Zusammenfassung des Rechtsgutachtens. Die vollständige Version ist auf der WöB ebenfalls erhältlich.
Westschweizer Leitfaden für die Vergabe öffentlicher Aufträge - Anhänge Q5 und T5
Dieser Leitfaden enthält eine Reihe von allgemeinen Empfehlungen, die sowohl der Gesetzgebung der verschiedenen Westschweizer Kantone als auch der Rechtsprechung und der Praxis Rechnung tragen. Im Zusammenhang mit dem Kriterium der Nachhaltigkeit sind die Anhänge Q5 und T5 besonders relevant. Mit dem Fragebogen in Anhang Q5 kann der Beitrag eines Unternehmens zur nachhaltigen Entwicklung erfasst werden. Mit der Benotungsmethode in Anhang T5 kann der Beitrag eines Unternehmens zur nachhaltigen Entwicklung bewertet werden.
Selbstdeklaration zum Nachweis der Teilnahmebedingungen
Auftraggeberinnen des Bundes können verlangen, dass Anbieterinnen und Subunternehmerinnen die Einhaltung der Teilnahmebedingungen am öffentlichen Vergabeverfahren mittels einer Selbstdeklaration nachweisen. Die Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) empfiehlt den Auftraggeberinnen, diesen Nachweis mittels dem Formular zur Selbstdeklaration zu verlangen. Dieses Formular deckt die Arbeitsschutzbestimmungen, die Arbeitsbedingungen, die Melde- und Bewilligungspflichten gemäss BGSA, die Lohngleichheit von Frau und Mann, das Umweltrecht und die Regeln zur Vermeidung von Korruption ab.
Umweltrecht Kontrollen Internationale Arbeitsorganisation ILO Lohngleichheit Prinzipien Subunternehmer Teilnahmebedingung Teilnahmebedingungen logib Übereinkommen
Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes (VILB)
Für die BLO des Bundes ist in der Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes (VILB, Art. 9) der Grundsatz festgehalten, dass sie ihr umfangreiches Immobilienportfolio nach den Kriterien der nachhaltigen Entwicklung verwalten.
Präsentation: Rechtliche Einschätzung der Möglichkeiten in der Schweiz
Online-Tagung nachhaltige öffentliche Beschaffung vom 30. März 2021: Beitrag von Marc Steiner, Bundesverwaltungsrichter (Video und Präsentation)
Weitere Beiträge …
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- Präsentation: Praxisbeispiele Nachhaltige Beschaffung aus der Stadt Zürich
- Präsentation: Nachhaltige öffentliche Beschaffung - Aktuelle Praxis in Schweizer Städten und Entwicklungsmöglichkeiten
- Präsentation: Inhaltliche Neuerungen und Instrumente zu den Dimensionen der Nachhaltigkeit: Wirtschaftliche Dimension
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